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CHG-MERIDIAN AG

Corporate Governance

Unser Verhaltenskodex: Gelebte Grundlage unserer Unternehmenskultur

Seit 2013 sind die zentralen Elemente unserer Unternehmenskultur in unserem Verhaltenskodex (Code of Conduct) beschrieben. Um den gewachsenen ethischen und regulatorischen Anforderungen unserer schnelllebigen Welt auch weiterhin gerecht zu werden, wurde die bisherige Fassung  im Herbst 2020 überarbeitet. Der Verhaltenskodex soll uns weiterhin Orientierung für Entscheidungen bieten und helfen, Fehlverhalten zu vermeiden. Die neuen und zusätzlichen Inhalte orientieren sich an gängigen internationalen Normen und Anforderungen.

Der Verhaltenskodex ist für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an sämtlichen Standorten von CHG-MERIDIAN verbindlich. Zudem stellt er unseren Anspruch an unsere Kunden, Lieferanten sowie sonstigen Geschäftspartner dar. Integres Verhalten auf allen Ebenen schafft Vertrauen nach innen sowie nach außen und ist eine unverzichtbare Basis für  weiterhin erfolgreiches wirtschaftliches Handeln.

Downloads

  • Code of Conduct_CHG-MERIDIAN_English

    pdf, 3 MB
  • Verhaltenscodex_CHG-MERIDIAN_Deutsch

    pdf, 3 MB

Unser Hinweisgebersystem

CHG-MERIDIAN erwartet von seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Geschäftspartnern, dass sie versuchte, vermutete oder eingetretene Compliance-Verstöße melden. Zu den Ansprechpartnern gehören die jeweiligen Vorgesetzten, die Geschäftsleitung, der Group Regulatory Officer sowie ein externer Ombudsmann.

Wertschätzung, Vertrauen und Toleranz prägen unseren Umgang miteinander. Meldungen zu möglichen Verstößen behandeln wir deshalb streng vertraulich. Wir gehen davon aus, dass unser Hinweisgebersystem verantwortungsvoll und integer genutzt wird.

Eine Meldung wird nicht als Vertrauensbruch gewertet. Und diese Meldung führt nicht zu benachteiligenden Maßnahmen gegenüber der anzeigenden Person, wenn diese sich in gutem Glauben über die Richtigkeit ihrer Meldung befand. Der Hinweisgeber bleibt dabei stets anonym, es sei denn, der Hinweisgeber hat vorher ausdrücklich seine Einwilligung erteilt oder die Preisgabe nachträglich ausdrücklich genehmigt.

Der CHG-MERIDIAN Ombudsmann ist - neben dem Group Regulatory Officer - die zentrale und gegenüber der CHG-MERIDIAN anonyme Stelle im Hinweisgebersystem. 

Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen CHG-MERIDIAN und dem Ombudsmann:

  • Der Ombudsmann behandelt nur die gelieferten Informationen von Hinweisgebern, die ihre Identität gegen dem Ombudsmann preisgeben.
  • Der Anfangsverdacht und die entsprechenden Sachverhalte werden ausschließlich anonymisiert an CHG-MERIDIAN übermittelt.
  • Es ist dem Ombudsmann ausdrücklich untersagt, CHG-MERIDIAN die Identität des Hinweisgebers preiszugeben, es sei denn, der Hinweisgeber hat vorher ausdrücklich seine Einwilligung erteilt oder die Preisgabe nachträglich ausdrücklich genehmigt.
  • Die Datenverarbeitung erfolgt stets unter Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen. 
  • Die bevorzugten Sprachen für die Bearbeitung eingehender E-Mails sind Deutsch und Englisch. Die Bearbeitung von E-Mails in anderen Sprachen kann aufgrund der Notwendigkeit zur Übersetzung etwas mehr Zeit beanspruchen.

Ihre Ansprechpartner

Frank Schreiber

Group Regulatory Officer

Stefan Fischerkeller

Ombudsperson